Hochwasserrisikomanagementplan (HWRMP)
Hochwasserrahmenrichtlinie 2007/60/EG
Nach wiederholten Hochwasserereignissen in Europa zwischen 1998 und 2004 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2007/60 / EG erlassen, die als "Hochwasserrahmenrichtlinie" bekannt ist. Sie gibt den Rahmen für die Bewertung und das Management des Hochwasserrisikos vor, mit dem Zweck, die negativen Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten zu verringern.
Die Hochwasserrahmenrichtlinie sieht für die europäischen Staaten die Ausarbeitung von Hochwasserrisikomanagementplänen auf Grundlage von Gefahren- und Risikokarten vor: Diese Pläne müssen alle Aspekte des Hochwassermanagements erfassen, mit besonderer Berücksichtigung der Vermeidung, des Schutzes und der Vorsorge.
Die Hochwasserrahmenrichtlinie sieht drei Hauptphasen vor:
- vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos (Art. 4)
- Ausarbeitung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten (Art. 6)
- Ausarbeitung der Hochwasserrisikomanagementpläne ( Art. 7)
In analoger Weise zur Wasserrahmenrichtlinie 2000/6 muss der von der Hochwasserrahmenrichtlinie vorgesehene Planungsprozess alle 6 Jahre aktualisiert werden.
HWRMP in Südtirol
In Italien wird die Hochwasserrahmenrichtlinie (HWRMP) durch das Gv.D. 49/2010 geregelt. Es bestimmt die zuständigen Einzugsgebietsbehörden, die Regionen und die nationale Behörde des Zivilschutzes ("Dipartimento della Protezione Civile"). Diese wiederum sind die zuständigen Stellen für die Umsetzung der Richtlinie. Das Dekret enthält eine Schutzbestimmung, nach der die Regionen und autonomen Provinzen für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich sind, und zwar im Rahmen ihrer Kompetenzen, die im Autonomiestatut und in den entsprechenden Durchführungsbestimmungen vorgesehenen sind. Das Statut überträgt der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol alleinige Zuständigkeiten für die meisten Themen der Richtlinie, wie z.B. für die Bereiche Zivilschutz, Wasserschutz, Urbanistik und Raumplanung. Angesichts der beschriebenen Gesetzeslage hat es Südtirol für angemessen erachtet, einen spezifischen Plan für das Hochwasserrisikomanagement für das Landesgebiet auszuarbeiten, der ergänzender Bestandteil des Hochwasserrisikomanagementplans für den Distrikt Ostalpen ist und dieselben generellen Ziele und Kriterien verfolgt.