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Wer macht was: Tätigkeiten und Zuständigkeiten

Vor, während und nach dem Ereignis - Wie können wir uns vorbereiten und was können wir tun?

Es gibt einige Aspekte oder Maßnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger für eine bessere Vorsorge und Schutz vor Naturgefahren befolgen können.

Vor dem Ereignis:

  1. Erkundige dich über die potentiellen Naturgefahren in deiner Umgebung, konsultiere den Gefahrenzonenplan (GZP) und informiere dich laufend, indem du die Webseite der Agentur für Bevölkerungsschutz , den Warnlagebericht und die Wetterberichte verfolgst.
  2. Ergreife Schutzmaßnahmen für dein Haus.
  3. Schließe nach Möglichkeit eine Versicherung gegen Naturgefahren ab.
  4. Sorge für den schlimmsten Fall vor: lege dir ein Erste-Hilfe-Set zu, decke dich mit Wasserflaschen, Konserven usw. ein.

Während des Ereignisses:

  1. Befolge gewissenhaft die Anweisungen des Bevölkerungsschutzes, die in den lokalen Fernsehkanälen, Radiosendern, Webseiten ("Was tun?") bekannt begeben werden. 
  2. Entferne dich aus Risikozonen und bringe die schwächsten Mitmenschen in Sicherheit (z.B. Kinder, alte Personen, Menschen mit Beeinträchtigungen).

Nach dem Ereignis:

  1. Kontaktiere vor Beseitigung der Schäden die Gemeinde und die Versicherung, erstelle eine Liste mit den beschädigten Gegenständen und dokumentiere den Schaden mit Fotos oder Videos.
  2. Stelle vor Beginn der Aufräumarbeiten sicher, dass es keine Gefahr durch Gebäudeeinsturz, Strom oder Gas gibt.
  3. Kontaktiere im Bedarfsfall den Sanitätsbetrieb für eine psychologische Unterstützung.
  4. Im Falle von Schäden, für die eine Entschädigung vorgesehen ist, wenden dich an die zuständige Landesstelle, um Beiträge und Leistungen für die Wiederherstellungsphase zu beantragen.

Der Bürgermeister ist der Zivilschutzbeauftragte der eigenen Gemeinde. Die Zuständigkeiten und Pflichten der Gemeinde sind:

Vor dem Ereignis:

  1. Fachgemäße Raumplanung: Ausarbeitung und Aktualisierung des GZP und Anwendung der Durchführungsverordnung
  2. Ausarbeitung und Aktualisierung des Gemeindezivilschutzplanes (GZSP)

Während des Ereignisses:

  1. Anwendung des Verfahrens des GZSP

Nach dem Ereignis:

  1. Erhebung des Schadensausmaßes
  2. Koordinierung des Wiederaufbaus

Gute Praxisansätze:

  • Regelmäßige Aufklärung der Bevölkerung zu den vorhandenen hydrogeologischen Risiken und möglichen Präventionsmaßnahmen
  • Bau und Instandhaltung der Schutzbauwerke im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde

Aufgaben der Landesverwaltung und im Speziellen der Agentur für Bevölkerungsschutz:

Vor dem Ereignis:

  1. Vorhersage, Bewertung, Warnung und Alarmierung sowie Monitoring und Überwachung der Phänomene
  2. Bewusstseinsbildung, Einbeziehung der Bevölkerung in die Notfallplanung
  3. Planung, Bau und Instandhaltung von Schutzbauwerken in Zuständigkeit der Provinz
  4. Ausarbeitung und Aktualisierung des Landeszivilschutzplans (LZSP)
  5. Risikobewertung und Risikoanalyse
  6. Unterstützung der Zivilschutzorganisationen (Weißes Kreuz, Rotes Kreuz, Bergrettung, Freiwillige Feuerwehren)

Während des Ereignisses:

  1. Anwendung des Verfahrens des LZSP
  2. Koordinierung der übergemeindlichen Einsätze durch die Aktivierung der Notrufzentrale, des Landeswarnzentrums und des Lagezentrums
  3. Unterstützung der Gemeinden bei der Bewältigung von lokalen Ereignissen

Nach dem Ereignis:

  1. Dokumentation der Katastrophenereignisse
  2. Finanzielle Unterstützung der Gemeinden und Institutionen
  3. Dringlichkeitseingriffe
  4. Verteilung von Beiträgen und Entschädigungen an öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen

Nützliche Links:

Vor dem Ereignis:

  1. Schulung und Aufklärung zum Thema der Risikoprävention gegen Naturgefahren.
  2. Einbeziehung der Bevölkerung in das Risikomanagement durch verschiedene Aktivitäten, z.B. Übungen in Zusammenarbeit mit der Agentur für Bevölkerungsschutz.

Während des Ereignisses:

Katastrophenmanagement, Notfalleinsätze.

Nach dem Ereignis:

Säuberung, Aufräumen und Unterstützung der Bevölkerung bei der Behebung der erlittenen Schäden

Liste der wichtigsten Vereine / Verbände: